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Die GSSG – Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit ist durch die Bescheinigung des Finanzamtes Köln-Ost vom 18. Oktober 2021 als gemeinnützig anerkannt. Damit ist die GSSG berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Ihre Spende können Sie also von der Steuer absetzen.
Die GSSG führt einen erheblichen Teil ihrer wichtigen Projekte mit Hilfe Dritter durch.
Doch es gibt Themen, die noch keine Unterstützung von Dritten gefunden haben. Damit diese wichtigen Projekte nicht an fehlenden Mitteln scheitern, benötigt die GSSG auch freie Spenden.
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